Immer mehr Rentner verdienen sich auch nach Erreichen des Ruhestands-Alters etwas dazu. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung. Finanzielle Engpässe sind ein Motiv — aber nicht das einzige.
In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auf den "privaten Teil" einer vom Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fortgeführten Pensionskassenversorgung keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 01. Januar 2018 einige Neuerungen und Änderungen beschlossen, die sich auch auf bestehenden BAV-Verträge auswirken.