Lebensversicherung
Das britische Unterhaus gleicht derzeit eher einem Tollhaus. Zum zweiten Mal wurde vor wenigen Tagen der Brexit-Vertrag abgeschmettert, den Regierungschefin Theresa May mit der EU ausgehandelt hat. Heute wurde bekannt, dass May eine dritte Abstimmung vielleicht ausfallen lassen will: Sie sieht einfach nicht genug Unterstützung für den Vertrag. Dann müsste sie in Brüssel um Aufschub bitten, um den Austritts-Termin nach hinten zu verschieben: Und neue Lösungen zu suchen. Bis Ende März soll der Austritt eigentlich erfolgen. Vieles deutet darauf hin, dass der Termin nach hinten verlegt wird.
Die aktuelle Situation betrifft auch viele deutsche Kundinnen und Kunden direkt. Insbesondere jene, die einen Altersvorsorge-Vertrag bei britischen Lebensversicherern halten. Experten warnen, dass diese ihre Gültigkeit verlieren könnten, wobei die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Und so nutzt der Branchenverband GDV die aktuelle Situation, um über den aktuellen Status Quo aufzuklären.
Nichts überstürzen
Die erste Botschaft: Nicht überhastet vom Altersvorsorge-Vertrag trennen.
„Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit ohne Austrittsvereinbarung zunächst nichts“, schreibt der GDV. So erlaube die Finanzaufsicht BaFin den britischen Versicherern, die Bestände bis Ende 2020 abzuwickeln — oder mit Geschäftserlaubnis weiterzubetreiben. Hier gilt es zu bedenken, dass eine vorzeitige Vertragskündigung gerade bei langfristigen Verträgen zu Einbußen führt.
Darüber hinaus haben sich viele Versicherer aber auch selbst um eine Lösung gekümmert, um die Verträge weiterbetreiben zu können. Sie gründen Tochtergesellschaften in EU-Staaten, wo sie dann die Bestände hin übertragen: in der Regel in Irland und Luxemburg. So berichtet heute zum Beispiel Standard Life, dass man vom obersten schottischen Zivilgericht die Erlaubnis erhalten habe, rund 600.000 Leben-Verträge aus Deutschland und Österreich nach Irland zu übertragen.
Auch andere britische Versicherer wie Royal London, Friends Provident oder Scottish Widows Limited (SWL) reagierten bereits im Vorfeld und haben EU-Auslandstöchter oder Drittniederlassungen für ihre hiesigen Verträge gegründet. Hier gilt es, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen, ob er derart verfährt. In der Regel ändert sich an den Verträgen und Ansprechpartnern dann nichts, auch die Finanzaufsicht der BaFin bleibt bestehen.
Grüne Karte mitführen!
Wer nach dem Brexit mit dem Auto nach Großbritannien reist und sich dem Linksverkehr stellen will, sollte ebenfalls einiges beachten. So empfiehlt es sich laut GDV, die sogenannte Grüne Karte mitzuführen. Zwar gelte der Schutz einer Kfz-Versicherung in Großbritannien auch nach einem Brexit weiterhin ohne Einschränkungen, so berichtet der Verband. Aber die Bürger könnten von EU-Bürgern verlangen, ihren Kfz-Haftpflichtschutz nachzuweisen. Das Dokument gibt es kostenlos beim Versicherer und erleichtert auch die Regulierung eines Schadens, wenn es doch zum Unfall kommt.
Für Reise-, Haftpflicht- und private Unfallversicherungen hätte der Brexit hingegen keine Konsequenzen. Die gelten weiter, je nach Geltungsbereich. In der Regel sehen die Verträge vor, dass nicht nur in der EU Schutz besteht, sondern darüber hinaus auf dem Territorium Europas bzw. dem „geografischen Europa“— wenn sie nicht gar weltweit gelten. Hier sollte im Zweifel nochmal in den Bedingungen nachgelesen werden.
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