Sturm- und Hagelversicherung
Wenn die Versicherer warnen, dass man sich gegen die Folgen von Sturm und Unwetter ausreichend absichern sollte, ist das leider mehr als begründet. Das zeigte sich auch in den letzten Tagen wieder. Tief "Eberhard" brauste über mehrere Bundesländer weg. Er richtete unter anderem in Niedersachen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz schere Schäden an. In Leipzig und Halle wurden am Sonntag Spitzen-Geschwindigkeiten von 123 km/h gemessen, im Schwarwald gar von 164 km/h.
Der nächste Sturm steht schon vor der Tür. Auch "Franz" soll in den kommenden Tagen mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h für ordentlich Ärger sorgen, so warnt aktuell der Deutsche Wetterdienst (DWD). Ein Grund, noch einmal das Thema Versicherungsschutz anzusprechen. Bei Sturmschäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, etwa wenn Dächer abgedeckt oder Mauern beschädigt werden.
Auch für Folgeschäden kommt der Versicherer auf, wenn es etwa aufgrund eines defekten Daches reinregnet und Böden oder fest verbaute Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Bedingung ist in der Regel, dass der Sturm mit mindestens Windstärke 8 bzw. 62 Kilometern pro Stunde tobte. Das erfährt man bei lokalen Wetterstationen und Behörden. Für Einrichtungsgegenstände wie Fernseher, Elektrogeräte, Möbel oder Teppiche muss hingegen eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Elementarschutz und Photovoltaik nicht vergessen!
Wenn infolge des Sturmes auch der Keller überflutet wird, kommt eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung hingegen schnell an ihre Grenzen. Hierfür braucht der schlaue Hausbesitzer eine
Elementarschadenversicherung oder zumindest einen entsprechenden Baustein. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach muss in der Regel durch eine spezielle Police versichert werden. Um den Bedarf
zu klären, kann ein Beratungsgespräch empfohlen werden, da der Versicherungsschutz auf das Gebäude und den Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden muss.
Und wenn der PKW Schaden nimmt, etwa durch herabfallende Äste auf das Dach des Autos? Dann kommt die Teilkasko hierfür auf — ohne, dass der Betroffene eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zahlen muss.
Schaden richtig melden!
Was aber bei der Schadensmeldung an den Versicherer zu beachten? Das ist mitunter gar nicht so einfach. Einerseits sollte man möglichst umgehend den Schaden melden und gut dokumentieren, also mit
Fotos, der Auflistung der beschädigten Gegenstände und auch Zeugen, wenn diese das Geschehen beobachtet haben. Auch muss man Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht noch größer wird: etwa
kaputte Fenster mit Folie abdecken. Für unsere Kunden sind wir hier der richtige Ansprechpartner und helfen.
Zugleich aber darf man speziell bei der Reparatur nicht zu schnell sein. Denn der Versicherer wird oft darauf bestehen, einen Schaden durch einen sachverständigen Gutachter zu prüfen. Deshalb
sollte man mit dem Versicherer Rücksprache halten, wie man bei der Regulierung der Schäden am besten vorgeht. Wer zu schnell Reparaturen beauftragt und dem Versicherer die Chance nimmt, den
Schaden noch einmal anzuschauen, bleibt unter Umständen auf Teilen der Kosten sitzen.
Das bedeutet auch, keine pauschalen Reparaturkosten von Handwerkern zu akzeptieren: Auch diese will der Versicherer unter Umständen auf Angemessenheit checken. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen am Haus werden vom Versicherer in der Regel nicht erstattet. Mitunter reicht schon ein kurzer Anruf, um zu klären, wie man auf Schäden reagieren soll.
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