Altersvorsorge, Lebensversicherung
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus - nur mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge lässt sich der Ruhestand finanziell absichern. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen kommt es darauf an, frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Rentenversicherung zu beginnen und den Vorsorgeplan durchzuhalten. Es mag individuell gute Gründe für eine Kündigung geben, sie sollte aber immer gut abgewogen werden und der letzte Schritt sein.
Prognosen machen des Bundesarbeitsministeriums machen das Dilemma deutlich: Im Jahr 2045 müssen Neurentner voraussichtlich mit weniger als 43 Prozent ihres Nettolohns auskommen. Heute sind es immerhin noch knapp 48 Prozent. Um diese Lücke zu schließen, führt kein Weg an einer privaten Altersvorsorge vorbei, z. B. über den Aufbau einer privaten Rentenversicherung.
Wesentlich für den Erfolg sind eine langfristige Planung und Durchhaltevermögen beim Kapitalaufbau. Schließlich gilt es, eine Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt aufzubauen. Natürlich ist es nicht leicht, den Sparprozess über einen langen Zeitraum und alle unvorhersehbaren Wechselfälle des Lebens hinweg durchzuhalten.
Die Lebensversicherung bietet aber eine ganz Reihe von Anpassungsmöglichkeiten, die es erlauben, individuelle Sicherungsstrategien umzusetzen und an sich ändernde Bedarfslagen anzupassen. Sie müssen auch nicht gleich gekündigt werden, wenn Zahlungsschwierigkeiten entstehen.
Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:
Zahlungsweise ändern
Da mehrere kleine Raten häufiger leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problems möglich.
Zusatzversicherungen kündigen
Zusatzversicherungen können in der Regel jederzeit gekündigt werden. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.
Dynamische Tarife einstellen
Wurden jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann man diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben.
Beiträge stunden
Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist z. B. beim Policendarlehen der Fall.
Policendarlehen aufnehmen
Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal zu hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den usprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, ksnn dass Darlehen natürlich auch zurückhalten.
Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.
Versicherungssumme herabsetzen
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
Beitragsfreistellung
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.
Vertrag ruhen lassen
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
Nicht Vergessen: |
Kommentar schreiben