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Bundesverfassungsgericht kippt Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenzahlungen einer privat fortgeführten Pensionskasse

 Urteil, Beschluss vom 27. Juni 2018 (1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15)


Foto: © stockpics / fotolia.com
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Durch das Urteil wird eine wesentliche Schlechterstellung einer Pensionskassenversorgung im Vergleich zur Direktversicherung beseitigt. Bei Fällen, in denen der Arbeitnehmer aber nicht alleiniger Vertragspartner der Pensionskasse geworden ist (bspw. bei einer privaten Fortführung im Rahmen der Elternzeit), bleibt die doppelte Verbeitragung weiterhin zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge wieder etwas mehr Gerechtigkeit geschaffen. Die Entscheidung ist folgerichtig und entlastet viele Rentner, die ihre Altersversorgung auch nach einem Arbeitgeberwechsel privat fortgeführt haben.

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